§ 19 (Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder)
§ 22 ( Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen)
In Verbindung mit § 27 (Hilfe zur Erziehung) und unter Berücksichtigung des § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan) kommen folgende §§ zum Tragen:
§ 32 (Erziehung in der Tagesgruppe)
§ 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen)
§ 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
§ 41 (Hilfe für junge Volljährige)
§ 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)