Haus Maria Frieden

Haus Maria Frieden

Notaufnahme und Inobhutnahme

Wohn-/ Betreuungsform

Je nach Alter und Bedarf in einer Krisenwohnung, einem Einzelappartement, einer Bereitschaftsfamilie oder einer Wohngruppe.

Gesetzesgrundlage

Inobhutnahme gemäß § 42 und 43 KJHG, Notaufnahme gemäß ß 34 KJHG.

Plätze

2 vertraglich mit verschiedenen Jugendämtern vereinbarte Plätze für Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Pädagogischer Ansatz

Vorübergehende Unterbringung mit der Möglichkeit zum Clearing und zur psychologischen Diagnostik.

Ansprechpartner

Peter Huyeng, Einrichtungsleiter.